Für wen lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist aus heutiger Sicht gesehen besonders für die Personen empfehlenswert, die einer Unterhaltssicherung unterliegen und Verantwortung gegenüber z.B. ihrer Familie haben.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung fällt in die Sparte Invaliditätsversicherungen, die neben dieser auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung, die Dread-Desease- und die gesetzliche und private Unfallversicherung, in unterschiedlicher Ausprägung in ihren Bedingungen sind, beinhaltet. Ziel und Grund eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen ist in erster Linie die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, die im Fall einer Berufsunfähigkeit in Kraft tritt. Als berufsunfähig gelten Personen, die infolge von Körperverletzung, Kräfteverfalls oder Krankheit nach gründlichen, ärztlich nachweisbaren Untersuchungen gar nicht mehr, bzw. voraussichtlich 6 Monate nicht mehr arbeiten können, wie es im Arbeitsvertrag beschrieben ist. Sollte lediglich eine teilweise Berufsunfähigkeit (zu 50% einsetzbar) nachgewiesen werden, wird die Berufsunfähigkeitsrente in der Regel auch von den Versicherungen gezahlt. Eine Entscheidung wird pro Fall einzeln getroffen und liegt alleinig an der etwaigen Versicherung. Bei Vertragsabschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Betrag der anfallenden Berufsunfähigkeitsrente schriftlich und vertraglich festgehalten.
Ältere abgeschlossene Verträge beinhalten noch den Punkt „Abstrakte Verweisung“, der in Verträgen die heute abgeschlossen werden kaum mehr zu finden ist. Dieser Begriff definiert sich darin, dass Versicherungen auf andere Ausführungen des Berufes verweisen können und in diesem Fall keine Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt. Die Rechtssprechung sieht die Wahrung des bisherigen Lebensstandards auch bei 20% weniger Einkommen als gegeben. Es würde sich in diesen Fällen um einen Verweisungsberuf handeln, der aufgrund entsprechender Ausbildung bei gleicher Lebensstellung trotz eventueller Behinderungen ausübt werden kann. Das Risiko solch einen Beruf zu finden trägt der Versicherte.
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