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Der Neubau

Wer von einer Mietswohnung in einen Neubau ziehen möchte, der kann auch hier damit rechnen dass man hier mehr Miete bezahlen muss, da es evtl. der Erstbezug der Wohnung ist. Hier kann man allerdings auch schnell Gelder einsparen, wenn man den Rohbau bezieht. Manche Vermieter lassen sich hier nämlich darauf ein, dass wenn man selbst die Wohnung renoviert und einen bleibenden Bodenbelag in die Wohnung legt, wie Laminat und Parkett, oder sogar auch Fließen , die ersten Monate kostenfrei in der Wohnung bleiben darf. Dies hat natürlich den Vorteil, wenn die Kündigungsfrist bei der alten Wohnung sich überschneidet und noch nicht aus der alten Wohnung ausziehen kann. Wenn man diese Variante allerdings bekommt hat noch einen entscheidenden Vorteil, dass die Wohnungseinrichtung, welche man in der anderen Wohnung hat, erst dann rausholen muss, wenn die neue Wohnung erst fertig gestellt ist und bewohnt werden kann. Hier kann man sich dann auch schon als kleiner Bauherr fühlen, da man die Renovierung und den Ausbau selbst überwacht und ausgeführt hat. Da es sich bei diesen Neubauten auch um Mehrfamilienhäuser halten kann, kann man hier auch schnell feststellen dass Einzelgaragen auch in den Mietpreis mit einbezogen werden müssen an die man anfangs gar nicht gedacht hat. So muss man hier neu kalkulieren und stellt schnell fest, dass sich bei einem längerfristigen Mietverhältnis sich auch ein Bau einer Einzelgarage rechnen kann, wenbn diese etwas auf dem Land ist, da die Stadtmieten relativ hoch sind. So würde sich allerdings auch nur dann der Neubau der Garage rentieren wenn man selbst am Rand der Stadt wohn, da ansonsten die Fahrtkosten zu der Garage den Mietpreis wieder günstiger machen würden. Wer allerdings dann nach einer gewissen Zeit den Bau der Einzelplatzgarage als Fehlinvestition einstuft, kann diesen Garagenplatz allerdfings auch vermieten, was den Mietpreis erneut reduzieren würde, und der Bau somit auch finanziert wird.

Nicola Lavacca

nesta123@gmx.net

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