Umzugsangebote für Billig-Urlaub
Wenn man einen Umzug plant und dafür Umzugsangebote einholt, sollte man sich zuvor über die Kündigung der alten Wohnung Gedanken machen. Im Hinblick auf einen Auszug gibt es einige Dinge zu beachten, die man ins Auge fassen sollte, bevor man für einen Umzug Umzugsangebote einholt. Dann kann man Geld sparen und einen potentiellen Schnellkredit lieber in einen Billig-Urlaub stecken. Da wären zum Beispiel die Ausnahmen von der Renovierungspflicht. In einigen Fällen muss der Mieter die vereinbarten Schönheitsreparaturen nicht vornehmen, obwohl sie laut Mietvertrag fällig sind. Trotz vertraglicher Verpflichtungen muss der Mieter nicht renovieren:
wenn der Vermieter den Mieter veranlasst hat, einen Mietaufhebungsvertrag abzuschließen
wenn der Mieter nach einer eigenen berechtigten fristlosen Kündigung auszieht, wenn der Nachmieter die Wohnung bereits bewohnt, abgenutzt und auf eigene Kosten renoviert hat,
wenn die Wohnung nicht in renovierungsfähigem Zustand ist, weil sie erhebliche Feuchtigkeitsschäden aufweist oder die Bausubstanz mangelhaft ist
wenn der Vermieter die Durchführung der Schönheitsreparaturen verhindert, etwa indem er die Tapete wieder abreißt und neu tapeziert hat der Vermieter die Wohnung modernisiert, zum Beispiel ein Bad oder eine Heizung eingebaut, muss er anschließend für die Schönheitsreparaturen sorgen, auch wenn das laut Mietvertrag Aufgabe des Mieters ist auch wenn der Vermieter Instandsetzungs- oder Sanierungsarbeiten durchgeführt hat, muss er anschließend neu tapezieren und streichen, selbst wenn die Schönheitsreparaturen Aufgabe des Mieters und bereits überfällig sind. Hat der Mieter hingegen die Reparaturen selbst durchführen lassen, nachdem er den Vermieter vergeblich dazu aufgefordert hat, soll der Mieter nur die Kosten für die Instandsetzung, nicht aber die fälliger Schönheitsreparaturen zurückverlangen dürfen. Sind die Schönheitsreparaturen beim Auszug (für einzelne Räume) noch nicht fällig, kann der Vermieter nicht automatisch eine Kostenbeteiligung für die Renovierung verlangen. Steht im Mietvertrag jedoch eine Quotenklausel, muss der Mieter Kostenanteile beim Auszug bezahlen; vorausgesetzt, die Klausel ist wirksam. Die Anteile, die der Mieter bezahlen soll, müssen angemessen sein. Dies sollte man in den Fokus nehmen, bevor man einen Umzug plant und dafür Umzugsangebote einholt. Dann kann man Geld sparen und von einem Schnellkredit lieber in den Billig-Urlaub fahren.
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