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Umzugsangebote für Billig-Urlaub

Wenn man einen Umzug plant und dafür Umzugsangebote einholt, sollte man sich zuvor über die Kündigung der alten Wohnung Gedanken machen. Im Hinblick auf einen Auszug gibt es einige Dinge zu beachten, die man ins Auge fassen sollte, bevor man für einen Umzug Umzugsangebote einholt. Dann kann man Geld sparen und einen potentiellen Schnellkredit lieber in einen Billig-Urlaub stecken. Da wären zum Beispiel die Ausnahmen von der Renovierungspflicht. In einigen Fällen muss der Mieter die ver­einbarten Schönheitsreparaturen nicht vornehmen, obwohl sie laut Mietvertrag fällig sind. Trotz vertraglicher Ver­pflichtungen muss der Mieter nicht renovieren:

wenn der Vermieter den Mieter ver­anlasst hat, einen Mietaufhebungsver­trag abzuschließen

wenn der Mieter nach einer eige­nen berechtigten fristlosen Kündi­gung auszieht, wenn der Nachmieter die Wohnung bereits bewohnt, abgenutzt und auf ei­gene Kosten renoviert hat,

wenn die Wohnung nicht in reno­vierungsfähigem Zustand ist, weil sie erhebliche Feuchtigkeitsschäden auf­weist oder die Bau­substanz mangelhaft ist

wenn der Vermieter die Durchfüh­rung der Schönheitsreparaturen verhin­dert, etwa indem er die Tapete wieder abreißt und neu tapeziert hat der Vermieter die Wohnung mo­dernisiert, zum Beispiel ein Bad oder eine Hei­zung eingebaut, muss er anschließend für die Schönheitsreparaturen sorgen, auch wenn das laut Mietvertrag Aufgabe des Mieters ist auch wenn der Vermieter Instand­setzungs- oder Sanierungsarbeiten durchgeführt hat, muss er anschließend neu tapezieren und streichen, selbst wenn die Schönheitsreparaturen Aufga­be des Mieters und bereits überfällig sind. Hat der Mieter hingegen die Reparaturen selbst durchführen lassen, nachdem er den Ver­mieter vergeblich dazu aufgefordert hat, soll der Mieter nur die Kosten für die In­standsetzung, nicht aber die fälliger Schönheitsreparaturen zurückverlangen dürfen. Sind die Schönheitsreparaturen beim Auszug (für einzelne Räume) noch nicht fällig, kann der Vermieter nicht automa­tisch eine Kostenbeteiligung für die Re­novierung verlangen. Steht im Mietvertrag jedoch eine Quotenklausel, muss der Mieter Kos­tenanteile beim Auszug bezahlen; vor­ausgesetzt, die Klausel ist wirksam. Die Anteile, die der Mieter bezahlen soll, müssen angemessen sein. Dies sollte man in den Fokus nehmen, bevor man einen Umzug plant und dafür Umzugsangebote einholt. Dann kann man Geld sparen und von einem Schnellkredit lieber in den Billig-Urlaub fahren.

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