Die Wahl für die selbstständige Arbeit
Es gibt verschiedene Aspekte, die dafür sprechen, dass man sich im Allgemeinen als bessere Option eine selbständige Arbeit aufbauen sollte. Entweder erkennt der Betroffene in seinem Angestelltenverhätnis keine Chance zum Weiterkommen oder man möchte eine geniale Geschäftsidee lieber allein realisieren. Natürlich kann der Weg in die Selbstständigkeit auch gezwungenermaßen beschritten werden, für den Fall das der Betroffene beispielsweise irgendwie aus dem Umstand des Verlustes seiner Arbeitsselle herauskommen möchte. Bei diesen Fall würde es zugleich eine Förderung in Form eines Gründungsausschusses geben. Eine Idee den Kostenaufwand der selbstständigen Arbeit möglichst in einem erträglichen Maß zu halten ist das Franchising. In diesem speziellen Fall ist nicht mal eine eigen ausgearbeitete Ideensammlung von Nöten, da der Betroffene die Produkte und Dienstleistungen von anderen Anbietern vertreibt. Abgesehen von dem angesprochenen Punkt bleibt der Betroffene zum größten Teil der eigene Chef. Im Normalfall entrichtet der Betroffene eine Franchise Gebühr und muss darüber hinaus über eine bestimmte Menge an Eigenkapital verfügen. Dafür erhält der Betroffene die Rechte für den Vertrieb des Produktes oder die Dienstleistung. Im besten Fall heißt das, dass der Betroffene über eine Verkaufslizenz besitzt und ohne große Vorarbeit in den Markt eintritt. Dieses Marketingmodell ist gewöhnlich im Vorhinein mehrfach erprobt und analysiert worden. Als Selbstständiger hat man hier kaum keine Risikofaktoren und kann von einem bekannten Produkt profitieren. Natürlich entstehen ansonsten Nachteile beim Franchising. Abhängig von dem Hersteller muss der Franchisenehmer einen Teil seiner Einnahmen an die Prduktfirma abtreten. Diese Abgaben könnten bis zu 25 % sein. Darüber hinaus hat der Betroffene auch mit dieser Lizenz das komplette finanzielle Risiko, obgleich der Betroffene auf eventuelle Fehler der Bezugsfirma keine Handhabe hat. Auf jeden, welcher den Weg in die Selbstständigkeit wagt, wird langfristig ansonsten die Tücke der der gesellschaftlichen Formen zu kommen. Sofern das Geschäft stabil läuft sollte eine GmbH Gründung in Betracht gezogen werden. Bei dieser Gründung ist zwar eine recht hohe Summe an privaten Finanzen vorausgesetzt, dagegen ist aber ansonsten die Verlustgefahr für das private Vermögen nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich haftet der Betroffene nach einer GmbH Gründung einzig und alleine mit dem Stammkapital, das für das Unternehmen hinterlegt wurde. Das Stammkapital war anfangs mit 25.000 € festgeschrieben. In der nahen Zukunft soll diese Art von Gründungen von Betrieben aber mit anderen Voraussetzungen und mit weniger Grundkapital möglich werden. Am Ende der zukünftigen Anpassungen kommt die die von einigen schon gehörte Mini-GmbH, bei welcher das Stammkapital nicht gleich komplett entrichtet werden muss, sondern erst in Teilbeträgen hinterlegt wird.
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