Unternehmenskauf
Eine Unternehmensnachfolge zu bekommen ist immer relativ schwer. Erfahrungsgemäß kommt es zur Veräußerung des kompletten Unternehmens, weil der noch aktuelle Unternehmensbesitzer wegen der anstehenden Rente aus der Firma abdanken muss. Sodann sollte schon sehr frühzeitig über eine passende Regelung entschieden werden, sodass dieser Unternehmenskauf unkompliziert abläuft. Als erstes sollte analysiert werden, was für einen Wert das Unternehmen tatsächlich vorweisen kann. Dabei ist es zumeist nicht ratsam, nur auf interne Maßnahmen zur Unternehmensbesitzbestimmumg zu setzen, weil diese Ergebnisse oft verzerrt werden. Man sollte hierbei, einen nicht aus der Firma kommenden Prüfer an zu stellen, sodass der potentielle Käufer bei dem Firmenverkauf nicht eine Falschbewertung vermutet. Außerdem sollte das Unternehmen wirtschaftlich rentabel arbeiten, sodass tatsächlich ein Verkauf vorstellbar wird. Arbeitet das Unternehmen nicht wirtschaftlich rentabel, sollte viel mehr über eine einfache Schließung entschieden werden. Arbeitet das Unternehmen prinzipiell gewinnbringend, aber eher schwach, können zugeführte Investitionen nützlich sein, um das Unternehmen wirtschaftlich erfolgreicher gestalten zu können. Beim Anbieten eines Betriebes sollte darüber hinaus im Vorfeld sorgfältig überlegt werden, welche Voraussetzungen der neue Unternehmensleiter mitbringen soll. Der alte Inhaber sollte vorher einen Steckbrief erstellen, in dem er sorgfältig bestimmt, welche Eigenschaften der neue Unternehmensleiter vorlegen können sollte. So lassen sich Hindernisse bereits vorab hervorragend angehen und es gibt später keinen Streit über die Führung der Firma. Der alte Unternehmensbesitzer sollte außerdem überlegen, welche rechtlichen Konsequenzen eine Veräußerung zur Folge hat und ob es Sinn macht, dem kommenden Unternehmensbesitzer einen Tausch der Firmenform nahe zu legen. Sofern der Unternehmensverkauf abgewickelt werden soll, wäre es in fast allen Fällen sinnvoll, einen nicht aus der Firma kommenden Prüfer mit ins Boot zu nehmen. Dieser Prüfungsausschuss kann punktuell prüfend in die Abläufe einschreiten und Probleme klären, die bei den Arbeitsschritten vorkommen. Besonders sinnvoll ist ein Unternehmensbeirat, wenn der vorherige Eigner ebenso nach der gesetzlichen Übergabe einen bestimmten Firmenanteil und an den Entscheidungen im Unternehmen nehmen will oder nicht sofort alle Kompetenzen auf den kommenden Besitzer übertragen werden sollen. Der Prüfer ist prinzipiell frei bestimmbar, es preist sich aber an, Beiräte aus dem nahestehenden sozialen Umfeld der Firma zu bebennen. Das kann z.B. der allg. Berater von Steuern, ein Mitarbeiter der Hausbank oder aber auch ein staatlich zertifizierter Berater sein. Letzterer ist aber vor allem eine finanzielle Entscheidung, billig sind die Unternehmensberater zumeist allerdings nicht.
Ralph Schuenemann
Ralph.Schuenemann@googlemail.com
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