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Haftpflichtversicherung für Tiere

Nach dem Gesetz haftet jeder Tierhalter für Schäden, die das Tier verursacht, sei es ein Haustier oder ein Nutztier. Während bestimmte Kleintiere, wie z.B. Katzen, Vögel, Hamster oder Kaninchen durch die normale Privathaftpflichtversicherung mit versichert sind, braucht man für Hunde, Pferde und andere Zug- und Nutztiere sowie auch für exotische Tiere eine Haftpflichtversicherung für Tiere bzw. Tierhalter bei Hunden wäre dies die Hundehaftpflichtversicherung. Dies ist eine freiwillige Versicherung, auf die man allerdings nicht verzichten sollte, denn Tiere können manchmal unberechenbar sein und mit ihrem Verhalten große Schäden verursachen. Für diese Schäden haftet der Tierhalter mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen, auch wenn er keinen eigenen Einfluss darauf hatte. Dabei sind Bagatellschäden, wie z.B. beschmutzte Kleidung, noch das geringste Risiko. Aber was, wenn durch Beißen oder Treten ernsthafte Personenschäden entstehen oder gar ein Verkehrsunfall ausgelöst wurde. Die Folgen sind Arzt- und

Krankenhauskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld usw. Wer keine Haftpflichtversicherung für Tiere abgeschlossen hat, muss dies alles aus eigener Tasche bezahlen. Verglichen mit diesen Aufwendungen sind die Beiträge für die Tier-Haftpflicht relativ gering. Kommt es zu einem Schadensfall, überprüft die Versicherung zunächst, ob der Versicherte wirklich schadenersatzpflichtig ist. Sollte dies der Fall sein, kommt die Versicherung im Rahmen der Deckungssumme für den Schaden auf. Auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche übernimmt die Versicherung die Kosten.

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