Wie man das Finanzamt an der eigenen Altersvorsorge beteiligt!
Dass die private Altersvorsorge enorm wichtig ist, um im Rentenalter den bisher gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten, weiß zwischenzeitlich fast jeder deutsche Bundesbürger. Doch dass man das Finanzamt an der eigenen Altersvorsorge beteiligen kann, dass ist noch nicht jedem bekannt. Denn seit 2005 gibt es die staatlich geförderte Basisrente. Und durch die steuerlichen Änderungen im Rahmen des Alterseinkünftegesetz, kann man nun seit 2005 die Beiträge die man in eine Rürup Rente/Basisrente investiert steuerlich absetzen. Dadurch reduziert sich das persönlich zu versteuernde Einkommen und man erhält im Zuge der Steuererklärung ein Teil der gezahlten Steuern wieder zurückerstattet. Abhängig vom persönlichen Grenzsteuersatz kann man bis zu 30% der geleisteten Beiträge vom Finanzamt zurückerhalten. Konkret heißt dies, man bezahlt zwar 100% in die eigene Rürup Rente ein, es müssen nach der Steuerrückerstattung jedoch effektiv nur ca. 70% selbst aufgewendet werden. Denn anderen Anteil steuert dass Finanzamt bei. Deshalb ist die Rürup Rente besonders für gut verdienende Arbeitnehmer und Selbständige interessant, die einen hohen Steuersatz haben und die „Sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ schon komplett ausgeschöpft haben.
Doch das Finanzamt beteiligt sich nicht nur an der finanziellen Absicherung des Ruhestandes, sondern auch an der Arbeitskraft. Denn wer im Rahmen der Rürupförderung eine Berufsunfähigkeitsversicherung einschließt, kann auch die Beiträge für den Berufsunfähigkeitsschutz steuerlich geltend machen. Allerdings muss man dabei darauf achten, dass der Beitragsanteil für die Altersvorsorge überwiegt und mindestens bei 51% des Gesamtbeitrages liegt. Ist dies der Fall, wird der komplette Beitrag vom Finanzamt Steuer mindernd akzeptiert.
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