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Neue Düsseldorfer Tabelle: Unterhaltstabelle für Unterhaltszahlungen des Kindesunterhalt

Am 17.12. 2007 gibt es die Neue Düsseldorfer Tabelle

Seit 1977 wird der Kindesunterhalt in Deutschland einheitlich geregelt. Als Orientierung gilt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Sie regelt die Unterhaltszahlungen des Kindesunterhalt. So vermeidet man unterschiedliche Auslegungen diverser Richter und Gerichte. Ziel: das Einkommen gerecht zu verteilen. Und den Kindern den nötigen Unterhalt zu sichern. In 13 Stufen werden die Einkommensklassen geregelt. Wann wird die Neue Unterhaltstabelle für Unterhaltszahlungen des Kindesunterhalt eingesetzt? Sie findet Anwendung bei Scheidungen und bei nicht verheirateten Paaren.

Aufgrund des reformierten Unterhaltsrechts ab 1. Januar 2008 muß auch die Düsseldorfer Tabelle jetzt neu geregelt werden. Normalerweise erfolgt eine Anpassung alle 2 Jahre, die nächste wäre also erst im Sommer 2009 fällig. Aber durch die Tatsache, dass Kinder nun Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten bekommen, wurde eine neue Überarbeitung zu einem früheren Zeitpunkt erforderlich. Erst nach der Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt nun die Kalkulation des Ehegattenunterhalts durch den Steuerberater.

Die Düsseldorfer Tabelle wurde übringes zum 1. Juli 2007 erstmals gesenkt, da auch die Einkommen gesunken sind. Schließlich soll es auch unteren Gehaltsgruppen möglich sein, einen fairen Unterhalt zu zahlen. Neben dem Kindesunterhalt, abhängig vom Alter des Kindes und vom Einkommen der Eltern, wird deshalb auch das Existenzminimum zur Deckung des notwendigen Mindestbedarfs des Unterhaltspflichtigen festgelegt.

Herausgegeben wird die Neue Unterhaltstabelle für Unterhaltszahlungen des Kindesunterhalt von den Familiensenaten des OLG Düsseldorf. Daher auch ihr Name Düsseldorfer Tabelle.

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