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Vaterschaftstests

Viele Männer leben im Ungewissen, wenn sie sich nicht sicher sind, ob sie der Vater ihrer Kinder oder eines ihrer Kinder oder des einen Kindes sind.

Man kennt das nicht nur aus unzähligen Talkshows: Die Frau ist einmal oder mehrmals fremdgegangen und ausgerechnet in dieser Zeit schwanger geworden. Jahrelang plagt man sich mit dem nervigen und hirnzermarternden Gedanken: Bin ich überhaupt der Vater? Deshalb werden Vaterschaftstests immer beliebter. So wollen sich Männer Sicherheit über ihre Vaterschaft verschaffen. Denn eine ungewisse Vaterschaft kann eine Beziehung belasten, was nicht heißt, dass nach einem Vaterschaftstest dort wieder eitel Sonnenschein herrscht. Denn sollte ein Vaterschaftstest negativ ausfallen, ist dies meistens ein Grund für das Ende von Ehe oder Partnerschaft.

Zum Thema Vaterschaftstest gibt es bereits ein Gerichtsurteil. Denn am 13.2.2007 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests ungesetzlich sind. Außerdem sind diese Vaterschaftstests vor Gericht nicht verwertbar, da dies gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes verstößt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auch festgestellt, dass der Gesetzgeber den Vätern eine Möglichkeit geben muss, per Vaterschaftstest eine Vaterschaft überprüfen zu lassen und gegebenenfalls anzufechten.

Oft genug kommt es zu solchen heimlichen Vaterschaftstests. Dann nämlich, wenn so ein Vaterschaftstest ohne Zustimmung des Kindes oder dessen gesetzlichen Vertreters vorgenommen wird. Das Thema ist heikel. Denn es stoßen hier zwei Komponenten beziehungsweise Grundrechte aufeinander: Da ist einerseits die informelle Selbstbestimmung des Kindes und andererseits das allgemeine Persönlichkeitsrecht des als Vater geltenden Mannes, Kenntnis der Abstammung durch einen Vaterschaftstest zu erreichen.

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