Randgruppen und Berufsunfähigkeit
Je nach Ausübung der jeweiligen Tätigkeit, sollte man bestimmte Kriterien bei der Wahl der privaten Vorsorge zur Berufsunfähigkeit beachten. Dies gilt insbesondere in Hinblick darauf, dass nicht jeder den gleichen rechtlichen Anspruch besitzt.
So sind etwa Auszubildende gut beraten, sich aufgrund der fehlenden Berufsjahre höher dotiert zu versichern. Dies erfüllt den Zweck, da man zumeist in den ersten 5 Jahren der Erwerbstätigkeit keinen Anspruch auf eine gesetzlich angepasste Ausgleichszahlung besitzt, und somit bei Berufsunfähigkeit eine erhebliche Versorgungslücke zum täglichen Lebensunterhalt ausgleichen muss.
Auch die zur besser verdienenden Fraktion gehörenden Angestellten sollten eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung beachten, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente einer Bemessungsgrenze unterliegen, und die daraus entstehende Differenz zur Erhaltung des Lebensunterhaltes gewährleistet werden muss.
Zugelassene Handwerker sind zumeist mittels ihrer Eintragung in die zuständige Handwerksrolle pflichtversichert. Hierbei ergibt sich dann zumeist eine pauschale Erwerbsminderungsrente, sofern die geforderten Pflichtmonate erfüllt sind. In wie weit diese die persönlichen Ansprüche erfüllt, muss individuell vom Betroffenen entscheiden werden.
Eine besondere Gruppierung, die unbedingt auf eine ausreichende Versicherung achten sollte, sind alleinerziehende Mütter die einer Tätigkeit nachgehen. Hierbei muss besonders in Hinblick auf den Nachwuchs und dessen Ansprüche für eine solvente Lebensunterhaltung gesorgt werden. Auch die Allroundkräfte “Hausfrauen” sind generell nicht ausreichend abgesichert, und müssen hinsichtlich ihrer eigenen Vorsorge private Zusatzmaßnahmen treffen.
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